AGB.
1| Allgemeines
1.1 Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags, der von einem Kunden (nachstehend als 'Auftraggeber' bezeichnet) mit der Web-Worx Binda (nachstehend als 'Auftragnehmer' bezeichnet) abgeschlossen wird und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2| Grundsätze
2.1 Leistungen Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seines Auftrags Leistungen (physisch und digital) zugunsten des Auftraggebers oder eines von diesem bezeichneten Dritten in den Bereichen Beratung, Planung, Design, UX, Content, Code, SEO, Hosting (Webhosting) und Service (nachstehend als 'Service-Leistung' bezeichnet).
2.2 Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen und dies im besten Wohlwollen gegenüber des Auftraggebers. Darüber hinaus verpflichtet er sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich und unter Geheimhaltung zu behandeln.
2.3 Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Projekte, usw.) gehören ausschliesslich
dem Auftragnehmer. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Davon ausgenommen sind gestalterische Elemente und Texte, welche der Auftraggeber
zuhanden des Auftragnehmers liefert und von diesem übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne das
ausdrückliche schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken des
Auftragnehmers vorzunehmen.
Davon ausgenommen ist die Bearbeitung an den vom Auftraggeber seitens gelieferten Illustrationen und Grafiken, sowie Bild-, Film- und
Textdateien. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form
zu bezeichnen.
2.4 Nutzungsrechte / Nutzungsempfang
Die vereinbarten Nutzungsrechte am Service des Auftragnehmers gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch den Auftraggeber geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von dem Auftragnehmer geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen
2.5 Software / Programmierung / Code
Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzte Gratis-Software (Visual Studio Code) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Der Auftragnehmer schreibt für jede Website einen eigenen Code, die Rechte an diesem bleiben beim Auftragnehmer. Die Fristen für Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Auftraggeber speziell vereinbart.
2.6 Gewährleistung
Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch den Auftragnehmer stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin schadlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, den Auftragnehmer für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen
2.7 Beizug Dritter
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der Auftragnehmen Leistungen Dritter, die er für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.
2.8 Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.
2.9 Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Service-Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
2.10 Freigabe
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
2.11 Haftung Allgemein
- Die Haftung des Auftragnehmers für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Auftraggebers einerseits sowie des Auftragnehmers im Rahmen der Eigenwerbung (oben Ziff. 2.9) andererseits enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über dessen Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheberund markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen des Auftragnehmers erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
- Der Auftragnehmer garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
- Kann eine Leistung durch den Auftragnehmer aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei der Agentur werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
2.12 Haftung Allgemein
- Der Auftragnehmer haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von der Agentur erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
- Der Auftragnehmer haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
- Der Auftragnehmer haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder NichtVerfügbarkeit einer Website resultieren.
3| Honorar
3.1 Offerte und Honorarabrechnung
Für umfangreiche Projekte erstellt der Auftragnehmer eine schriftliche Offerte. Das Honorar des Auftragnehmers richtet sich entweder nach dem vorab beschlossenen Pauschalbetrag, nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz oder nach beidem. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
3.2 Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:
- Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
- Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.
3.3 Abrechnung
Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung zugestellt, Grundlage für diese ist der beschlossene Auftrag.
3.4 Zahlungskonditionen
Nach Beendigung des Auftrages stellt der Auftragnehmer die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden. Bei Neukunden kann der Auftragnehmer Bezahlung auf Vorkasse verlangen.
3.5 Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich der Auftragnehmer. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Agentur ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.
4| Rechtliches
4.1 Anwendbares Recht
Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
4.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schötz, Geschäftssitz von Web-Worx Binda.